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Was bedeutet E-Government?

von | 13.07.2026

Behördengang online erledigen

Mal eben das neue Auto online zulassen? Die Steuererklärung per Mausklick an das Finanzamt übermitteln? Sich im Internet authentifizieren? All das und noch mehr ist mit E-Government möglich. Dieses Konzept bringt die öffentliche Verwaltung mit seinen Ämtern und Behörden digital ganz nah an die Bürger, indem es unter anderem die elektronische Kommunikation fördert. (Stichwort: Digitale Kommune)

Je nach Verwaltungsleistung und Kommune können Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen heute beispielsweise:

  • Steuererklärungen elektronisch über ELSTER übermitteln,
  • Online-Anträge über Verwaltungsportale stellen,
  • sich mit dem Online-Ausweis digital identifizieren,
  • Nachrichten und Bescheide über die BundID empfangen,
  • bestimmte Nachweise elektronisch einreichen,
  • Gebühren digital bezahlen oder
  • den Bearbeitungsstatus einzelner Online-Anträge verfolgen.

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Doch E-Government kommt nicht über Nacht. Dafür braucht es passende Gesetze, Förderungen und Leitlinien. Was genau bedeutet also E-Government? Wie wird es in Deutschland und der EU gesehen und umgesetzt? Was ist schon heute mit elektronischer Verwaltung möglich?

Das Wichtigste in Kürze

  • E-Government bezeichnet die digitale Abwicklung von Verwaltungsleistungen und internen Verwaltungsprozessen – idealerweise durchgängig vom Antrag bis zum Bescheid.
  • Für die OZG-2.0-Umsetzung in Kommunen und Behörden reicht ein Online-Formular allein nicht aus: Entscheidend sind medienbruchfreie Prozesse, klare Verantwortlichkeiten, digitale Nachweise und funktionierende Schnittstellen.
  • Deutschland hat Fortschritte gemacht, ist aber noch nicht flächendeckend digital: 2025 waren 349 von 579 betrachteten OZG-Leistungen zumindest irgendwo digital verfügbar, aber nur 165 flächendeckend umgesetzt.
  • Unsere These: Der nächste Engpass der Verwaltungsdigitalisierung ist weniger das einzelne Online-Formular als dessen skalierbare, Ende-zu-Ende gedachte Umsetzung in Fachverfahren, Organisation und Projektarbeit.

Definition: Was ist E-Government?

E-Government steht für Electronic Government und wird auf Deutsch gelegentlich als elektronische Verwaltung, elektronische Regierung oder E-Regierung übersetzt.

Laut des IT-Beauftragten des Bundes bezeichnet der Begriff „die elektronische Abwicklung von Geschäftsprozessen der öffentlichen Verwaltung und Regierung“. Gemäß Bundesministerium des Innern verfolgt E-Government das Ziel, „Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen den unkomplizierten und zeitlich unabhängigen Zugang zu den Leistungen des Staates“ zu verschaffen.

Einfach gesagt bedeutet das, dass Verwaltungsleistungen und Verwaltungsprozesse elektronisch zugänglich, bearbeitbar und möglichst vollständig digital abgewickelt werden sollen. Dazu gehören sowohl die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bevölkerung als auch Prozesse zwischen:

  • Behörden und Bürgerinnen beziehungsweise Bürgern,
  • Behörden und Unternehmen,
  • unterschiedlichen Behörden,
  • verschiedenen Verwaltungsebenen sowie
  • Mitarbeitenden innerhalb einer Verwaltung.

E-Government Duden – eine Definition

Laut dem Duden bezeichnet der Begriff E-Government die elektronische Abwicklung von Geschäfts- und Verwaltungsprozessen innerhalb von Behörden sowie zwischen staatlichen Institutionen, Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen.

Dabei werden Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt, um Verwaltungsleistungen digital bereitzustellen und Prozesse effizienter zu gestalten.

Vor diesem Hintergrund ist eine Digitalisierung der Verwaltung auch zentrale Regierungsaufgabe. Im Kern soll E-Government also dafür sorgen, dass Verwaltungsprozesse in den verschiedenen Ämtern und Behörden digitaler werden. Das kann einerseits bedeuten, dass Dienstleistungen elektronisch zur Verfügung stehen, aber auch heißen, dass die Übermittlung von Dokumenten auch mit elektronischer Signatur anstelle des Postwegs gelingt.

Was ist der Unterschied zwischen E-Government und digitaler Verwaltung?

Die Begriffe überschneiden sich stark, setzen aber unterschiedliche Schwerpunkte:

  • E-Government beschreibt vor allem die elektronische Abwicklung staatlicher und behördlicher Leistungen.
  • Digitale Verwaltung wird häufig breiter verstanden. Dazu gehören zusätzlich interne Arbeitsweisen, digitale Akten, Dokumentenmanagement, Projektmanagement, Datenplattformen, Automatisierung und die Zusammenarbeit zwischen Fachbereichen.

Für Kommunen ist diese Unterscheidung wichtig, denn ein neuer Onlinedienst schafft noch keine durchgängig digitale Verwaltung, wenn im Hintergrund anschließend Ausdrucke, Excel-Listen, E-Mails und manuelle Übertragungen notwendig sind.

Eine Grafik mit einer Vorschau auf die Erfolgsgeschichte der Stadt Bergisch Gladbach und dem Text "Die Erfolgsgeschichte der Stadt Bergisch Gladbach: So gelingt die digitale Transformation! Jetzt lesen"

Welche Gesetze regeln E-Government in Deutschland?

Für die Verwaltungsdigitalisierung sind vor allem das E-Government-Gesetz (EGovG) und das Onlinezugangsgesetz (OZG) relevant. Beide Gesetze verfolgen unterschiedliche, aber miteinander zusammenhängende Ziele:

  • Das EGovG schafft grundlegende Regeln für elektronische Verwaltungsprozesse.
  • Das OZG konzentriert sich auf den elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen und den Portalverbund.
  • Das OZG-Änderungsgesetz, häufig OZG 2.0 genannt, hat den Rechtsrahmen seit 2024 weiterentwickelt.

Was sagt das E-Government-Gesetz (EGovG)?

Die aktuelle rechtliche Grundlage bildet das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung, das umgangssprachlich als E-Government-Gesetz bezeichnet wird. Zu den zentralen Themen gehören heute:

Die Kernthemen des EGovG sind:

  • Pflicht für elektronische Verwaltungskanäle und De-Mail-Zugang der Bundesverwaltung
  • elektronischer Zugang zu Behörden
  • Umsetzung einer Ende-zu-Ende-Digitalisierung,
  • Basis für die E-Akte
  • Verbesserung elektronischer Nachweise und Bezahlung in Verwaltungsverfahren
  • Publikationspflicht durch digitale Amts- und Verkündungsblätter
  • Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit
  • Pflicht zur Dokumentation und Analyse von Prozessen
  • Open Data: Datenbestände müssen maschinell lesbar sein

Das Gesetz trat am 1. August 2013 in Kraft und schafft den Rahmen, damit Bund, Länder sowie Kommunen, Ihre Dienstleistungen auch elektronisch anbieten. Dabei geht es nicht nur um Orientierung, sondern auch um konkrete Verpflichtungen der öffentlichen Verwaltung. Seit 2025 ist Dr. Markus Richter Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und somit ein zentraler Akteur im E-Government.

Für das EGovG hat die deutsche Bundesregierung auch den „9-Punkte-Plan für ein digitales Deutschland“ initiiert, wo Ziele, Ideen und Maßnahmen festgelegt wurden, um die Digitalisierung voranzutreiben. Dabei geht es um eine stärkere europäische Zusammenarbeit, eine Verbesserung der Cyber-Sicherheitsarchitektur und eine wirksame Datenpolitik.

Was regelt das Onlinezugangsgesetz und was blieb vom Ziel 2022?

Eng verzahnt mit dem EGovG ist zudem das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, besser bekannt als Onlinezugangsgesetz. Dieses Gesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsdienstleistungen – von denen 600 identifiziert wurden – digital anzubieten.

Diese Verwaltungsvorgänge sind im sogenannten OZG-Umsetzungskatalog zusammengefasst und darin in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen unterteilt. Die einzelnen Inhalte sind in 14 Themenfelder gegliedert, z.B. „Familie & Kind“ oder „Unternehmensführung- & -entwicklung“. Das Besondere an diesem Gesetz ist, dass der Katalog aus Nutzersicht entstanden ist. Der Bürger sowie die Unternehmen sind also Ausgangspunkt der Bestrebungen. Für das BMI ist dies nach eigener Aussage „ein Paradigmenwechsel“.

Allerdings wurde dieses Ziel nicht erreicht. Von 579 betrachteten Verwaltungsleistungen waren 349 zumindest teilweise digital verfügbar. Lediglich 165 Leistungen waren deutschlandweit umgesetzt, während 230 noch gar nicht digital verfügbar waren.

Was ändert OZG 2.0 für die Verwaltungsdigitalisierung?

Das OZG 2.0 ist am 24. Juli 2024 in Kraft getreten und soll die Verwaltungsdigitalisierung weiter vorantreiben. Es umfasst die folgenden Änderungen:

1. Abschaffung der handschriftlichen Unterschrift

Anträge müssen nicht mehr per Hand unterschrieben werden; eine digitale Signatur ist ausreichend, was den Gang zur Behörde überflüssig macht.

2. „Once-Only“-Prinzip bei Dokumenten

Dokumente wie Geburtsurkunden müssen nur einmal vorgelegt werden. Behörden können sie künftig eigenständig abrufen. Möglich wird dies durch die Registermodernisierung.

3. DeutschlandID als zentraler Zugang

Die DeutschlandID ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, sich für alle Verwaltungsdienste bundesweit digital zu identifizieren und Anträge online zu stellen.

4. Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsdienste

Nach einer Frist von vier Jahren besteht ein einklagbarer Anspruch auf digitale Verwaltungsleistungen des Bundes.

5. Vollständige Digitalisierung von Unternehmensdienstleistungen

Unternehmensrelevante Verwaltungsprozesse werden spätestens in fünf Jahren ausschließlich digital abgewickelt, wodurch persönliche Behördengänge entfallen.

6. Durchgängige Digitalisierung

Alle Prozesse – von der Antragstellung bis zum Bescheid – laufen digital ab.

7. Einheitliche Standards für eine bessere Nutzererfahrung

Innerhalb von zwei Jahren werden einheitliche Standards festgelegt, um die Benutzerfreundlichkeit und den Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen zu verbessern.

Hände an einem Laptop

Mit E-Government werden Verwaltungsdienste digital

Welche Vor- und Nachteile hat E-Government?

Die Vorteile von E-Government liegen insbesondere in der großen Verfügbarkeit der Dienstleistungen rund um die Uhr. Viele Verwaltungsangebote müssen nicht mehr vor Ort beim jeweiligen Amt abgewickelt werden, die Abwicklung erfolgt online, je nach Angebot sogar in Echtzeit. Das ist auch gerade dann ideal, wenn viele Sachbarbeiter aus dem Home Office arbeiten.

Das hat gleichermaßen Vorteile für die Bürger als auch für die Ämter. Die Nutzung von verschiedenen Diensten ist flexibel und kann ohne Termindruck in Anspruch genommen werden, sodass diese leichter zugänglich und besser mit dem Arbeits- und Privatleben vereinbar sind. In der Verwaltung werden Personalkapazitäten für andere Aufgabe frei sowie Prozesse beschleunigt und verschlankt.

Weitere Vorteile sind:

  • weniger Medienbrüche
  • schnellere Kommunikation
  • mehr Transparenz
  • bessere Wiederverwendbarkeit von standardisierten Prozessen

Welche Nachteile und Herausforderungen hat E-Government?

Bedenken gibt es vor allem beim Thema Datenschutz, da viele sensible Informationen und personenbezogene Daten über das Internet an die Behörden übermittelt werden. Mit den richtigen Maßnahmen und Regeln für die IT-Sicherheit kann dem aber begegnet werden.

Darüber hinaus sind Online-Dienste nicht vollständig barrierefrei, weshalb sie nicht von allen Menschen genutzt werden können.

Eine weitere Herausforderung sind Medienbrüche: Ein Online-Formular allein spart wenig Zeit, wenn Mitarbeitende die Informationen anschließend ausdrucken, per E-Mail weitergeben oder manuell in ein anderes System übertragen müssen. So lange digitale und analoge Verfahren nebeneinander existieren, entsteht ein Mehraufwand für alle Beteiligten.

Welche Beispiele für E-Government gibt es im Alltag?

Mit Blick auf häufige Verwaltungsprozese und -dienstleistungen ist E-Government schon heute unterschiedlich weit im Alltag verankert.

Wie funktioniert die elektronische Steuererklärung mit ELSTER?

Eine sehr bekannte Form ist dabei die elektronische Steuererklärung, die beispielsweise per ELSTER abgewickelt werden kann. Diese sieht zwar noch vor, dass ein ausgedrucktes Exemplar unterschrieben an das zuständige Finanzamt gesendet wird, die grundsätzliche Prüfung und Übermittlung kann jedoch bereits vorab digital erfolgen. Mit einem ELSTER-Zertifikat ist jedoch die papierlose Abgabe ohne zusätzliche handschriftliche Unterschrift möglich.

Warum gehören E-Akte und DMS ebenfalls zu E-Government?

In Zukunft soll dies zusätzlich gefördert werden, da es auch mit Blick auf das Digitalisierungsthema E-Akte die Archivierung und Wartung erleichtert. Mit elektronischen Signaturen könnte zudem die auf Papier unterschrieben Fassung entfallen. Außerdem sind Ausschreibungen mit Online-Vergabeverfahren ebenfalls digitalisiert worden. Die Online-Kfz-Zulassung fällt ebenso unter E-Government wie die elektronische Patientenakte aus dem Bereich E-Health oder die digitale Schule.

Wie unterstützt die BundID digitale Verwaltungsleistungen?

Die BundID dient als zentrales Nutzerkonto des Bundes. Sie kann bei angebundenen Online-Diensten Identifikation, vorausgefüllte Antragsdaten, elektronische Kommunikation und die Zustellung von Bescheiden verbinden. 2026 wird insbesondere die bidirektionale Kommunikation weiter ausgebaut.

Wie weit ist E-Government in Deutschland?

In der Bundesrepublik werden E-Government-Aktivitäten nicht zum Stichtag flächendeckend auf alle Länder und Kommunen ausgeweitet, sondern oftmals in Modellprojekten erprobt. Außerdem haben die Länder eigene Strategien und setzen unterschiedliche Schwerpunkte.

Im Jahr 2014 startet das Pilotprojekt „Modellkommune E-Government“ des BMI in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag sowie dem Deutschen Städte- und Gemeindebund. Das Vorhaben lief ca. 2 Jahre und sollte die Potenziale des EGovG aufzeigen.

Zeitplanung mit einem Kalender

Die Suche nach Terminen kann mit E-Government entfallen

Bund, Länder und Kommunen entwickelten 2010 ein gemeinsamen Vorgehen um gezielt Entwicklungen voranzutreiben. Zusammengefasst wurden diese Ziele in der Nationalen E-Government-Strategie (NEGS) festgehalten und im September 2011 vom IT-Planungsrat beschlossen. Allerdings wurde diese Vereinbarung 2023 aufgehoben. Ein Grund dafür war beispielsweise die aufwändige Strategieentwicklung, die nun durch Schwerpunktthemen ersetzt wurden.

Mehr über die Gründe erfährst Du im Interview mit dem Vorsitzenden des Planungsrates: IT-Planungsrat macht ohne NEGS weiter (egovernment.de)

Was können Kommunen von Bremen, Nürnberg und Bonn lernen?

In Bremen, Nürnberg und Bonn können bereits viele verschiedene Anträge bei Ämtern und Behörden online eingereicht werden. Im Gegensatz zu Berlin, die Stadt mit den meisten Einwohnerinnen und Einwohnern ist im Digitalisierungsprozess noch nicht so weit. Auch die zwei Städte aus NRW schneiden beim Deutschland-Ranking besonders gut ab: Düsseldorf und Duisburg.

Auch das Landesportal Sachsen-Anhalt bietet verschiedene Informations-, Kommunikationsangebote zum Thema an. Über das Portal sollen zudem Online-Verwaltungsleistungen angeboten werden.

Schon jetzt wird deutlich, dass die Digitalisierung in den meisten Städten und Kommunen trotzdem zu langsam voranschreitet. So äußerten sich auch Fachexperten zum Online-Zugangsgesetz: „Es wird uns nicht gelingen, alles flächendeckend in jeder Kommune digital zu haben.“ Nichtsdestotrotz wird die Digitalisierung in Städten und Kommunen immer weiter vorangetrieben.

Wie wurde das E-Government-Gesetz in NRW umgesetzt?

E-Government spielt auch auf Landesebene eine wichtige Rolle. Ein Beispiel dafür ist Nordrhein-Westfalen (NRW), das verschiedene Initiativen zur Digitalisierung der Verwaltung umgesetzt hat.

Über digitale Serviceportale können beispielsweise Anträge gestellt, Formulare eingereicht oder Informationen zu Behördengängen online abgerufen werden. Damit trägt E-Government in NRW dazu bei, Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten, Wege zu verkürzen und die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bevölkerung zu modernisieren.

Was können Kommunen aus der bisherigen E-Government-Umsetzung lernen?

Gerade für die OZG-2.0-Umsetzung in Kommunen ist ein Muster erkennbar: Technische Lösungen allein lösen keine organisatorischen Probleme. Für erfolgreiche Digitalisierungsprojekte sollten Verwaltungen deshalb 6 Fragen früh beantworten:

  1. Welchen konkreten Verwaltungsprozess wollen wir verbessern? Nicht mit dem Tool beginnen, sondern mit dem Problem und dem gewünschten Ergebnis.
  2. Wie sieht der gesamte Ende-zu-Ende-Prozess aus? Vom Antrag über Nachweise und Fachverfahren bis zum Bescheid.
  3. Wer trägt wofür Verantwortung? Fachbereich, IT, Organisation, Datenschutz, Informationssicherheit und Projektleitung brauchen klar definierte Rollen.
  4. Welche vorhandene Lösung können wir nachnutzen? Standards, EfA-Leistungen und Projektvorlagen sind häufig effizienter als eine vollständige Neuentwicklung.
  5. Wo entstehen Medienbrüche? Ein PDF-Download ist keine vollständige Verwaltungsdigitalisierung.
  6. Wie messen wir den tatsächlichen Nutzen? Sinnvolle Kennzahlen sind beispielsweise Bearbeitungsdauer, Zahl manueller Übergaben, Nutzungsquote, Rückfragen, Fehlerquote und Projektaufwand.

Fazit: E-Government steht für die Verwaltung der Zukunft

E-Government ist der Schlüssel zu einer effektiven Verwaltungsmodernisierung und kein Beiprodukt der Digitalisierung. Das elektronische Angebot von Verwaltungsdienstleistungen schafft Bürgernähe, erleichtert den Zugang zu standardisierten Prozessen und bedient das Informationsbedürfnis der Bürger. Gleichzeitig wird die Verwaltung schneller und effizienter.

Auf Grundlage des E-Government-Gesetztes (EGovG) und des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sind die Rahmenbedingungen für die Umsetzung in der BRD geschaffen. Bis in das Jahr 2022 sollen alle Dienstleistungen online verfügbar sein und Bürgern sowie Unternehmen eine zeitgemäße Verwaltung bieten, die sich nach ihnen richtet.

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Vivien-Jana Gaida

Vivien-Jana Gaida recherchiert und schreibt für den factro Blog über aktuelle Tools und Trends. Nach ersten Erfahrungen beim Handelsblatt und der Wirtschaftswoche, ist sie nun Teil des Marketing-Teams bei factro. Auf dem factro Blog teilt sie ihr Fachwissen über die moderne Arbeitswelt, Digitalisierung, Projektmanagement- und Collaboration-Software.