Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der SCHUCHERT MANAGEMENTBERATUNG GMBH & Co. KG
in der Fassung vom 09.10.2018

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der SCHUCHERT MANAGEMENTBERATUNG GMBH & CO. KG (SCHUCHERT), mit Sitz in Bochum und ihrem Auftraggeber.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt SCHUCHERT nur an und werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn SCHUCHERT ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt.

(3) Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Geschäftspartner in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. SCHUCHERT behält sich vor, diese AGB zu aktualisieren.

(4). Das Angebot von SCHUCHERT richtet sich nur an Unternehmer und Kaufmänner. Nur mit ihnen schließt SCHUCHERT wirksame Verträge, nicht hingegen mit Verbrauchern. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB. Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt oder aus anderen Rechtsgründen im Handelsgesetzbuch als Kaufmann eingeordnet wird, §§ 1, 2 HGB. Verbraucher wäre jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Für den Auftraggeber werden Dienstleistungen in Form interner und/oder externer Arbeits- oder Beratungsleistungen entsprechend eines spezifizierenden Auftrags erbracht, deren Erbringung sichergestellt oder EDV-Software bereitgestellt bzw. überlassen.

(2) Konkurrenzausschluss wird – sofern nicht anders geregelt – durch SCHUCHERT nicht gewährt.

§ 3 Vertragsschluss / -übernahme

(1) Ein Vertrag zwischen SCHUCHERT und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn SCHUCHERT eine schriftliche und durch eine berechtigte Person unterschriebene Bestellung oder eine „Online-Bestellung“ erhalten hat und diese Beauftragung ebenfalls schriftlich, anhand einer Auftragsbestätigung, bestätigt oder die Bestätigung der Bestellung in anderer Form (s. § 18, Zusatzbestimmungen für die Online-Bestellung von Produkten) erfolgt. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags sowie Erklärungen und Einzelweisungen bedürfen grundsätzlich der Textform oder der Form einer „Online-Bestellung“ und werden entsprechend einer Auftragsbestätigung gehandhabt. Telefax oder E-Mail wahrt die Textform.

(2) Die Rechte des Auftraggebers aus dem Vertrag sind unübertragbar und nicht abtretbar. Eine Vertragsübernahme durch Dritte bedarf der Zustimmung von SCHUCHERT.

§ 4 Rücktritt

(1) Das Recht des Auftraggebers zur Kündigung des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

(2) Sofern unvorhersehbare Ereignisse oder höhere Gewalt, wie z.B. Krieg, Brand, datentechnischer Ausfall aus Gründen, die von SCHUCHERT nicht zu vertreten sind, Störungen des Telekommunikationsnetzes o.ä. die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt unserer Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb von SCHUCHERT erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann SCHUCHERT zurücktreten, indem SCHUCHERT unverzüglich nach Erkenntnis der Tragweite der Ereignisse dem Auftraggeber schriftlich Mitteilung gibt.

(3) Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Auftraggebers setzt bei Vorliegen eines Mangels bei der Leistungserbringung ein Verschulden von SCHUCHERT voraus. In allen anderen Fällen kann der Auftraggeber nur bei Vorliegen einer von SCHUCHERT zu vertretenden Pflichtverletzung zurücktreten.

(4) Der beabsichtigte Rücktritt ist dem Vertragspartner schriftlich anzuzeigen.

§ 6 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit SCHUCHERT dargestellten Inhalten, die Teil unserer Auftragsleistung werden, nicht gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten zu verstoßen.

(2) Bei termingebundenen Arbeiten und Leistungen ist SCHUCHERT für Verzögerungen, die ihre Ursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers haben, nicht haftbar.

(3) Der Auftraggeber hat seine eigene Infrastruktur entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik so zu konfigurieren, dass sie weder Ziel noch Ausgangspunkt von Störungen ist die geeignet sind, die Arbeitsergebnisse von SCHUCHERT oder Funktionen der Software zu beeinträchtigen oder eine reibungs- und fehlerlose Auftragsabwicklung zu gefährden.

(4) Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle von ihm veröffentlichten oder SCHUCHERT zur Veröffentlichung oder projektbezogenen Verwendung übergebenen Daten eigene Inhalte oder Teile davon, frei von den Rechten Dritter, sind. Der Auftraggeber wird SCHUCHERT durch eine Verletzung dieser Vorschrift entstehende Schäden auf erstes Anfordern ersetzen.

(5) Dem Auftraggeber obliegt es, bei Datenschutzmaßnahmen (wie z. B. Kennwörtern oder Verschlüsselungscodes) die im Zusammenhang mit den Leistungen zur Verfügung gestellt oder übergeben werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Für den Gebrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte ist der Auftraggeber verantwortlich.

(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, SCHUCHERT unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Daten (im Rahmen des vereinbarten Auftrages) zu informieren.

(7) Bei Verletzung einer oder mehrerer der in diesen AGB genannten Verpflichtungen seitens des Auftraggebers, ist SCHUCHERT berechtigt, vom Zurückbehaltungsrecht / Kündigung Gebrauch zu machen und die beauftragten Leistungen nach einmaligem schriftlichem Hinweis auf Erforderlichkeit der Behebung zu beenden und z. B. öffentlichkeitswirksame Darstellungen zu deaktivieren.

(8) Der Auftraggeber verpflichtet sich, SCHUCHERT alle auftragsrelevanten Daten, Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die für die Erreichung der im Vertrag beschriebenen Ziele erforderlich und zweckmäßig sind.

(9) Dazu gehört auch, dass der Auftraggeber SCHUCHERT unmittelbar informiert, wenn eines der von ihm in Auftrag gegebenen Leistungselemente nicht mehr aktuell ist. Dem Auftraggeber obliegen ferner die in den jeweiligen Produkt- und Dienstleistungsbeschreibungen für einzelne Leistungselemente beschriebenen Mitwirkungspflichten.

(10) Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen bis zur Leistungserbringung / Produktlieferung von SCHUCHERT oder die Umfänge im Rahmen der Vereinbarungen erhöhen sich angemessen. Dies gilt nicht, wenn SCHUCHERT die Verzögerung zu vertreten hat. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt zurückzuführen, so verlängern sich die Fristen bis zur Leistungserbringung entsprechend.

§ 7 Rechte von SCHUCHERT

(1) SCHUCHERT hat das Recht, öffentlichkeitswirksame Darlegungen wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Form nicht zu veröffentlichen oder eine Veröffentlichung durch den Auftraggeber oder durch Dritte zu untersagen. Dies gilt insbesondere, wenn der Inhalt der Veröffentlichung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt bzw. die Darstellung für SCHUCHERT aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.

(2) SCHUCHERT ist auch berechtigt, öffentlichkeitswirksame Darlegungen und sonstige Anzeigen, deren Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote, die Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, ohne vorherige Information des Auftraggebers aus Veröffentlichungen von SCHUCHERT oder durch SCHUCHERT veranlasste Veröffentlichungen zu entfernen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet. Auch die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt. Soweit SCHUCHERT wegen unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße in Anspruch genommen wird, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, stellt der Auftraggeber SCHUCHERT frei. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

(3) SCHUCHERT darf die Bezeichnung des Geschäftspartners (Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB) sowie den abstrakten Auftragsgegenstand unter Wahrung der Geheimhaltungs- bzw. Verschwiegenheitsverpflichtungen in Form von Referenzhinweisen nutzen.

§ 8 Vergütung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

(1) Der Auftraggeber zahlt an SCHUCHERT vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung für den jeweilig vereinbarten Lieferumfang eine Vergütung, die sich an den entsprechenden Auftrag anlehnt.

(2) Die Rechnung wird von SCHUCHERT vereinbarungsgemäß erstellt und dem Auftraggeber übermittelt. Die Rechnung ist innerhalb des darin beschriebenen Zeitraumes ohne Abzüge zahlbar. Ist die Rechnung erst nach diesem Zahlungstermin zugegangen, gilt als anzuwendender Zahlungszeitraum „innerhalb von vier Arbeitstagen“. Rechnungen gelten von Auftraggebern, die Unternehmer bzw. Kaufleute sind, als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt der Abrechnung widerspricht, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung.

(3) Bei Verträgen mit abweichendem Abrechnungsmodus wird die Gesamtsumme spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit fällig. Im Lastschriftverfahren erfolgt die Abrechnung / Belastung frühestens am dem Zugangstag der Rechnung folgenden Werktag. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto Sorge zu tragen. Gebühren und Bearbeitungskosten aus der Rückbelastung eines Bankeinzugs fälliger Entgelte trägt der Auftraggeber mindestens in Höhe von 10,00 €, sofern die Rückbelastung auf Ursachen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers beruht. SCHUCHERT steht der Nachweis höherer Kosten der Rückbelastung zu. Bei Widerruf der Einwilligung des Auftraggebers kann SCHUCHERT ein angemessenes Bearbeitungsentgelt für die administrative Bearbeitung erheben.

(4) Im Falle des Zahlungsverzuges ist SCHUCHERT berechtigt, dem Auftraggeber nach Mahnung und Ablauf einer Frist von fünf Arbeitstagen die Zugänge zu z.B. Datenbanken zu sperren und weitere sonstige Leistungen und Arbeitsergebnisse bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung zurückzubehalten. Ab dem Verzugszeitpunkt haben Unternehmern und Kaufleute als Auftraggeber Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit SCHUCHERT keinen höheren Zinsschaden nachweist, der ebenfalls durch den Auftraggeber zu erstatten ist. Weitere Schadensansprüche bleiben hiervon unberührt.

(5) Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(6) Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Auftraggebers, z.B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen, etc. werden dem Rechnungskonto des Auftraggebers gutgeschrieben und soweit möglich mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.

(7) Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von SCHUCHERT verrechnen. Zurückbehaltungsrechte darf der Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(8) Schuldet der Auftraggeber SCHUCHERT mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird – sofern der Auftraggeber keine Tilgungsbestimmung getroffen hat – zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden zunächst die jeweils ältere unter mehreren fälligen Schulden getilgt.

§ 9 Beendigung des Vertrages

(1) Der jeweilige Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder bei Erfüllung des Vertragsinhaltes. Bei unbefristeten Vertragsverhältnissen kann der Vertrag ohne anderslautende Vereinbarung beiderseits mit einer Frist von 1 Woche zum Quartalsende gekündigt werden – ansonsten gelten die spezifischen Vertragsinhalte.

(2) SCHUCHERT ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Auftraggeber seine Vertragspflichten erheblich verletzt oder Insolvenz anmeldet.

(3) Kündigungen müssen dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt werden.

§ 10 Verantwortlichkeit für die Inhalte und Beginn von Veröffentlichungen

(1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit veröffentlichter Informationen sowie SCHUCHERT zur Erarbeitung zur Verfügung gestellter Text- und Bildunterlagen, trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung.

(2) SCHUCHERT ist nicht verpflichtet, die Beeinträchtigung der Rechte Dritter in den Veröffentlichungen zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt SCHUCHERT von Ansprüchen Dritter frei, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung eines Auftrages gegen SCHUCHERT erwachsen.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, jeden Schaden zu ersetzen, welcher SCHUCHERT in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages entstanden ist und/oder entstehen wird, es sei denn, der Auftraggeber hat diesen Schaden nicht zu vertreten.

(4) Der Beginn der Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen sowie die Erteilung von z.B. Zugriffsmöglichkeiten auf eine Datenbank erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitpunkt.

(5) Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so bestimmt SCHUCHERT den Zeitpunkt der Darstellung nach billigem Ermessen (gem. § 315 BGB).

§ 11 Markenrechte

(1) Sofern im Rahmen von Veröffentlichungen geschützte Markenrechte benutzt werden, wird SCHUCHERT hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er alle erforderlichen Nachforschungen durchgeführt hat, um festzustellen, dass Verletzungen der Markenrechte dritter Personen durch den Anzeigeninhalt nicht entstehen können.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, SCHUCHERT von Ansprüchen Dritter freizustellen, die infolge einer markenrechtlichen Verletzung aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen SCHUCHERT erwachsen.

§ 12 Haftung

(1) Grundsätzlich besteht nur eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SCHUCHERT nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Hauptpflichten), wenn sie einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. Hauptpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Bei einer fahrlässigen Pflichtverletzung – egal ob grob oder leicht fahrlässig – haftet SCHUCHERT nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, auf höchstens den Vertragswert beschränkt. Bei einer Pflichtverletzung durch Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, gilt dies auch im Falle einer vorsätzlichen Pflichtverletzung.

(4) Ausgenommen von diesen Haftungsbeschränkungen (Absätze 1 – 3) ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen.

(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(6) SCHUCHERT haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht für Investitionen die vom Auftraggeber im Zuge eines Angebots bzw. Vertragsschlusses getätigt wurden.

(7) SCHUCHERT haftet nicht für die Richtigkeit der von SCHUCHERT nach Weisung veröffentlichten Daten von Auftraggebern sowie der in diesen Daten enthaltenen Sachaussagen.

(8) Soweit anderweitig keine speziellen Regelungen getroffen sind, haftet SCHUCHERT bei Mängeln ihrer Soft- und Hardware bzw. Dienst- oder Werkleistungen nach Maßgabe der für diese geltenden besonderen Bestimmungen.

(9) Bei schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten hat der Auftraggeber SCHUCHERT in jedem Fall zunächst zur kostenlosen Nachbesserung ihrer Leistungen aufzufordern.

(10) Ein Mitverschulden des Auftraggebers, z.B. unzureichende Datensicherung, ist diesem anzurechnen.

(11) Die Haftung für Datenverlust durch SCHUCHERT muss ausdrücklich im Bereich Datensicherung eines Vertrages vereinbart werden. Bei Nichtvereinbarung gilt jedwede Haftung durch Datenverlust als ausgeschlossen.

(12) Bei vereinbarter Datensicherung durch SCHUCHERT wird die Haftung für Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien (3-Generationen-System und Monatsspeicherung) eingetreten wäre. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet SCHUCHERT jedoch nicht, wenn deren Verlust durch Viren, Trojanische Pferde etc. verursacht wurde, die über Netzknoten von Telekommunikationsdienstanbietern oder durch die Verwendung von nicht von SCHUCHERT geprüften Programmen oder Dateien in Kontakt mit der Software kommen.

(13) Gewährleistungsansprüche, die dem Auftraggeber aus der Erbringung von Leistungen durch SCHUCHERT im Regelungsbereich dieser Bedingungen zustehen, verjähren innerhalb eines Jahres.

(14) Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Sitz von SCHUCHERT. Die Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung der Vertragsgegenstände geht in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in welchem SCHUCHERT die Vertragsgegenstände an einen Spediteur oder Frachtführer übergeben hat, spätestens jedoch mit Verlassen des Hauses; dies gilt auch dann, wenn SCHUCHERT auf Wunsch des Auftraggebers durch einen Spediteur oder durch eigenes Personal die Anlieferung der Vertragsgegenstände beim Auftraggeber übernommen hat. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die SCHUCHERT nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Bei Beförderung durch eigenes Personal haftet SCHUCHERT nur für grobes Verschulden ihrer Mitarbeiter.

(15) Ansprüche gegen SCHUCHERT sind ausgeschlossen, falls sie darauf beruhen, dass

  1. vom Auftraggeber bereitgestellte Bestandteile in die Software eingebaut werden oder SCHUCHERT Entwürfe, Spezifikationen oder Anweisungen des Auftraggebers oder in seinem Auftrag handelnder Dritter zu beachten hat;
  2. die Software vom Auftraggeber verändert oder unter anderen als den spezifizierten Einsatzbedingungen genutzt wird.
  3. die Software gemeinsam mit anderen von SCHUCHERT nicht als System gelieferten Produkte oder mit sonstigen Produkten, Daten, Vorrichtungen oder Geschäftsmethoden kombiniert, in Betrieb genommen oder genutzt werden, die nicht von SCHUCHERT geliefert wurden oder die Software an Dritte die nicht zu seinem Unternehmen gehören vertrieben bzw. zu deren Gunsten betrieben oder genutzt werden. Unternehmen ist jede rechtliche Einheit (z.B. GmbH, Personengesellschaft) einschließlich deren Tochtergesellschaften, an denen eine Beteiligung von mehr als 50% besteht. Unter den Begriff „Unternehmen“ fällt nur derjenige Unternehmensteil, der sich in Deutschland befindet, soweit an anderer Stelle dieses Vertrags nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  4. die Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts nur durch Nicht-SCHUCHERT -Produkte erfolgt.

(16) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von SCHUCHERT.

(17) Eine mögliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

(18) Die Nutzung einer Software-Demoversion / Testversion erfolgt auf eigene Gefahr. SCHUCHERT gibt in keinem Fall Garantie für eine einwandfreie und umfassende Funktionalität dieser Demoversion / Testversion. Des Weiteren haftet SCHUCHERT in keinem Fall für etwaige auftretende Soft- und/oder Hardwareschäden und/oder Datenverluste. SCHUCHERT haftet auch nicht für wirtschaftliche Schäden (bspw. Zeitausfälle), die durch eine Fehlfunktion auftreten können.

§ 13 Überlassene Unterlagen

(1) An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber zweckgebundenen überlassenen Unterlagen oder Daten, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Beschreibungen, grafischen Darstellungen etc., behält SCHUCHERT sich Eigentums-, Nutzungs- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, es ist vertraglich vereinbart oder SCHUCHERT erteilt dazu dem Auftraggeber die ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit SCHUCHERT eine potenzielle Beauftragung nicht annimmt, sind überlassene Unterlagen und Informationen / Daten unverzüglich zurückzusenden und jegliche weitergehende Nutzung ist untersagt.

(2) SCHUCHERT macht darauf aufmerksam, dass der Auftraggeber für alle Schäden haftet, die SCHUCHERT aufgrund von Urheberrechtsverletzungen entstehen.

§ 14 Archivierung und Vernichtung von Auftragsinformationen und Daten

(1) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Informationen und Daten sind von SCHUCHERT nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die Aufforderung zur Rücksendung muss innerhalb von einem Monat nach Abschluss des Auftragsgegenstandes eingegangen sein.

(2) SCHUCHERT ist nach Ablauf eines Zeitraumes von drei Monaten nach Abschluss der beauftragten Leistung nicht verpflichtet, die Projektunterlagen / -daten aufzubewahren.

(3) Nach Ablauf des o.g. Aufbewahrungszeitraumes können durch SCHUCHERT die Projektunterlagen der Vernichtung zugeführt bzw. Projektdaten unwiederbringlich gelöscht werden.

§ 15 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen soweit und solange diese Informationen

  1. nicht allgemein zugänglich sind oder geworden sind oder
  2. dem Empfänger nicht durch einen hierzu berechtigten Dritten ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung mitgeteilt worden sind oder
  3. dem Vertragspartner nicht bereits vor dem Empfangsdatum nachweislich bekannt waren.

Die Verpflichtung erstreckt sich unbefristet über die Beendigung des Vertrages hinaus.

Als Dritte gelten nicht die mit dem jeweiligen Partner in Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen, sowie Personen und Unternehmen, die zwecks Vertragserfüllung vom Partner beauftragt werden, soweit sie in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet wurden bzw. werden.

(2) Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine geheimhaltungsbedürftige Information in den Besitz eines Dritten gelangt oder eine geheim zu haltende Unterlage verloren gegangen ist, so wird er den anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten.

(3) Mit Annahme des Auftrags wird gleichzeitig die beidseitige Beachtung sämtlicher anwendbarer Datenschutzgesetze vereinbart.

(4) Gleiches gilt für den Inhalt des Haupt- und ergänzender Verträge, insbesondere deren Konditionen. Auch werden die Parteien vertrauliche Informationen ihren Mitarbeitern, Vertretern oder Beauftragten nur in dem für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Umfang zugänglich machen. Ferner werden die Vertragsparteien ihre Mitarbeiter, Vertreter und Beauftragten zur vertraulichen Behandlung der Informationen über interne Belange der jeweils anderen Partei verpflichten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Hauptvertrages für einen Zeitraum von drei weiteren Jahren fort.

(5) Für die Berücksichtigung und Einhaltung datenschutzrechtlicher Gesetze und Vorschriften, insbesondere des Telekommunikationsgesetzes (TKG), der Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV), der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten ist der Auftraggeber verantwortlich.

(6) Soweit es für die Begründung, Änderung oder Abwicklung von Vertragsverhältnissen erforderlich ist, erhebt SCHUCHERT personenbezogene Daten (Bestandsdaten) wie z.B. (Firmen-)Namen, Vornamen, Anschriften und Geburtsdaten in maschinenlesbarer Form und ausschließlich für Vertragszwecke. Bei Auflösung des Vertragsverhältnisses, werden diese Bestandsdaten von SCHUCHERT mit Ablauf des auf die Auflösung folgenden Kalenderjahres gelöscht bzw. gesperrt. In der Regel betrifft dieses gem. § 33 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Name, Firma, Adresse und die technischen Basisdaten der Lizenzprogramme, die erfasst und gespeichert werden. Unabhängig davon wird SCHUCHERT gestattet, alle vom Auftraggeber gemeldeten Probleme zu erfassen und zu speichern.

(7) Verbindungsdaten werden von SCHUCHERT nur zu den in der Telekommunikationsdatenschutzverordnung genannten Zwecken und in dem dort vorgeschriebenen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt.

(8) SCHUCHERT bietet auf den Internetseiten www.schuchert.de und www.factro.de die Möglichkeit, jederzeit Fragen zu SCHUCHERT und seinen Produkten zu stellen, die per E-Mail, telefonisch oder schriftlich beantwortet werden. Zur Bearbeitung solcher Anliegen ist es ebenfalls nötig, personenbezogene Daten, insbesondere die E-Mail-Anschrift des Anfragenden, zu speichern und zu nutzen. Mit entsprechenden Anfragen erklärt der Anfragende deshalb gleichzeitig die Einwilligung zur Speicherung und Nutzung dieser personenbezogenen Daten. Die Daten werden nur zu dem Zweck erhoben und genutzt, zu dem die Einwilligung vorliegt. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

§ 16 Urheberrechte

(1) Diese AGB beinhalten, wenn nicht anders lautend schriftlich vereinbart, keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an den Arbeitsergebnissen auf den Auftraggeber. Alle Rechte an den Ergebnissen sowie an z.B. Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- sowie sonstigen gewerblichen Rechten verbleiben uneingeschränkt bei SCHUCHERT.

(2) Sämtliche von SCHUCHERT veröffentlichte Arbeitsergebnisse und Informationen unterliegen dem Urheberrecht. Davon sind nur diejenigen durch SCHUCHERT veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen ausgeschlossen, die vom Auftraggeber oder einem Dritten erstellt wurden und von SCHUCHERT lediglich zur Veröffentlichung übernommen wurden, ohne dass SCHUCHERT das Urheberrecht übertragen wurde. Arbeitsergebnisse werden in auftragsspezifisch erforderlicher Form bzw. entsprechendem Format bereitgestellt, bspw. als pdf-Datei für Druckvorlagen. Quelldaten für Druckvorlagen, Rohdaten oder sonstige offene Dateiformate werden grundsätzlich nicht herausgegeben, sofern dieses nicht vertraglich gesondert vereinbart ist und vergütet wird.

(3) Mit Auftragserteilung über die Veröffentlichung von Stellenanzeigen erhält SCHUCHERT die alleinigen Datenbankrechte an den veröffentlichten Stellenanzeigen des Auftraggebers.

(4) Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten, zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte.

(5) Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zur Veröffentlichung erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.

(6) Aufgrund des SCHUCHERT eingeräumten ausschließlichen Nutzungsrechts ist SCHUCHERT insbesondere auch berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das ausschließliche Nutzungsrecht durch Dritte im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Bochum / Bundesrepublik Deutschland. SCHUCHERT ist jedoch berechtigt, Anklage gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu erheben.

(2) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Regelung.

(3) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze sowie des deutschen internationalen Privatrechts. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber von einem anderen Land als Deutschland aus, die Leistungen in Anspruch nimmt.

(4) Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich für diesen Fall einer Regelung zuzustimmen, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich und ihrer Intention nach am nächsten kommt.

(5) Irrtümer und Druckfehler sind ausdrücklich vorbehalten.

(6) Diese AGB gelten gleichlautend auch für Rechtsnachfolger des Auftraggebers.

§ 18 Zusatzbestimmungen für die Online-Bestellung von Produkten

(1) Der Auftraggeber erhält nach Bestellung eine Bestellübersicht, die SCHUCHERT ihm per Email an die vom Auftraggeber angegebene Adresse zukommen lässt. Diese Bestellübersichtsbestätigungsmail enthält noch einmal die Daten der Bestellung und lässt sich leicht ausdrucken bzw. mit einem Email-Programm abspeichern. Ihre Bestelldaten werden bei SCHUCHERT gespeichert, sind aber aus Sicherheitsgründen nicht unmittelbar vom Auftraggeber abrufbar. Siehe hierzu Ziffer 9 dieser Zusatzbestimmungen.

(2) Der Vertragspartner ist die SCHUCHERT MANAGEMENTBERATUNG GmbH & Co.KG. (SCHUCHERT) – Verträge über die Websiten von SCHUCHERT lassen sich zurzeit nur in deutscher Sprache schließen. Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vor Vertragsschluss im Design und/oder aufgrund technischer Verbesserungen, behält SCHUCHERT sich vor.

(3) Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn SCHUCHERT die Bestellung des Auftraggebers durch eine Annahmeerklärung oder durch Bereitstellung bzw. Auslieferung der Ware innerhalb von 10 Werktagen ab Bestelleingang und Eingang eventueller Vorkasse annimmt. Beachten Sie, dass die Auslieferung bei Vorauskasse erst nach Gutbuchung der vollständigen Summe auf das Konto von SCHUCHERT erfolgt. Die elektronische Bestellübersichtsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar, sondern dient lediglich der Benachrichtigung des Auftraggebers über den tatsächlichen Zugang der Bestellung und kann für Archivierungszwecke verwendet werden.

(4) Für Bestellungen über eine Website von SCHUCHERT gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise. Die angegebenen Preise sind Nettopreise, das heißt, sie beinhalten nicht die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile zzgl. Versandkostenpauschale, wie im Bestellvorgang ersichtlich.

Bei Lieferungen außerhalb von Deutschland können bei der Einfuhr in ein Drittland weitere Kosten entstehen (Zölle, eventuelle Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuern). Diese sonstigen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.

(5) Gemäß Urteil des Amtsgerichts Münster v. 6.2.2007 (AZ: 6 C 4090/06) gilt für Unternehmer bei Online-Bestellungen kein Widerrufsrecht im Sinne von § 312b ff. BGB. Es entfällt daher auch eine gesetzliche Widerrufsfrist.

(6) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten oder von SCHUCHERT anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, wie seine Gegenansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

(7) Unternehmer müssen SCHUCHERT offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Die rechtzeitige Absendung genügt. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Für Kaufleute gilt ergänzend § 377 HGB.

Die Art der Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von SCHUCHERT. Rücktritt sowie Schadensersatz statt der ganzen Leistung sind ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der Kaufsache bzw. des Werkes nur unerheblich mindert.

Bei Serviceanfragen wendet sich der Auftraggeber an die hierfür bei Auslieferung bereitgestellten Kontaktdaten.

(8) SCHUCHERT weist darauf hin, dass Bestell- und Adressdaten der Auftraggeber gespeichert werden. Eine Speicherung und Verwendung von diesen Daten erfolgt im Rahmen der Auftragsabwicklung (auch durch Übermittlung an die eingesetzten Versandpartner), eventuellen Gewährleistungsfällen und zu eigenen Werbezwecken. Der Auftraggeber kann der Nutzung Ihrer Daten für Werbezwecke jederzeit durch eine einfache Mitteilung an SCHUCHERT widersprechen.

(9) Nach dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-DSGVO haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre bei SCHUCHERT gespeicherten personenbezogenen Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Widerruf und Auskunftsanfrage sind zu richten an: Schuchert Managementberatung GmbH & Co.KG, Kirchharpener Str. 46, 44805 Bochum oder datenschutz@schuchert.de.

 

Ihre Ansprechpartner für Fragen:
Schuchert Managementberatung GmbH & Co. KG
Kirchharpener Straße 46
D-44805 Bochum
Tel.: +49 (0)234-89155-0
Fax: +49(0)234-89155-99
www.schuchert.de

Bei Fragen zum Datenschutz:
datenschutz@schuchert.de

Download der AGB (Stand Oktober 2018)