Wissen als Ressource
Die (alte) ISO 9001:2008 beinhaltete bereits Anforderungen an Organisationen und Unternehmen, die erforderliche Kompetenz des Personals zu kennen, fĂŒr notwendige Schulungen zu sorgen und Aufzeichnungen darĂŒber zu fĂŒhren.
In der neuen ISO 9001:2015 werden die Anforderungen dahingehend erweitert, dass nun auch âdas Wissenâ als Ressource zu betrachten ist und als âinterner Kontextâ ErwĂ€hnung findet, also ein wesentlicher Einflussfaktor ist, um die Unternehmensziele zu erreichen.
Know-how identifizieren und zielfĂŒhrend einsetzen
Anforderungen an das Wissensmanagement nach Abschnitt 7.1.6
Und dieses Know-how ist gem. ISO 9001:2015, Nr. 7.1.6
- zu identifizieren (die Norm spricht hier von âWissen bestimmenâ)
- aktuell zu halten (âaufrechterhaltenâ)
- dort bereitzustellen, wo es benötigt wird (âin erforderlichem Umfang zur VerfĂŒgungâ zu stellen) und
- zu erweitern (âZusatzwisssenâ oder âAktualisierungenâ erlangen oder darauf zugreifen können)
Anmerkungen zur „Wissens-Herkunft“
In zwei Anmerkungen wird ebenfalls an dieser Stellen bereits ergĂ€nzt, wie man an dieses Wissen kommt (âim allgemeinen durch Erfahrungâ) und woher es stammen kann:
- interne Quellen (d.h. bspw. geistiges Eigentum, Ergebnisse von Verbesserungen etc.)
- externe Quellen (das bedeutet Wissenserwerb z.B. aus der Literatur oder aus verschiedensten Arten von Bildungsveranstaltungen oder Informationsaustauschen)
Im Anhang der Norm befinden sich im Abschnitt A7 noch ergĂ€nzende ErlĂ€uterungen, weshalb die Sicherung und Entwicklung von Wissen wichtig ist: Es werde hier u.a. Mitarbeiterfluktuation und Informationsfehler angefĂŒhrt, also Risiken die dazu fĂŒhren können, dass im Fall des Falles die FĂ€higkeit verloren gehen oder zumindest beeintrĂ€chtigt werden gehen könnte, Produkte oder Dienstleistungen in beabsichtigtem MaĂe zu realisieren.
Wissenserwerb als Chance
Auch Chancen werden an dieser Stelle aufgezeigt, denn das Lernen oder der Erwerb neuen Wissens sollte das Unternehmen bzw. die Organisation stÀrken und robuster machen, d.h. im Leistungsvergleich besser bestehen zu können.
Angemessener Umgang mit den neuen Anforderungen
Wie geht man nun mit dieser somit nur teilweise neuen Anforderung angemessen um und zeigt bspw. im Audit die Vorgehensweise verstÀndlich auf?
Fehlendes Wissen personenbezogen ergÀnzen
Eine Möglichkeit ist, die bereits vorhandenen Verfahren im Themenfeld Kompetenz und Schulung zu erweitern und personenbezogen die Inhalte bzgl. des Wissens zu ergĂ€nzen. Fragt man so die Bereichs- oder Prozessverantwortlichen, welches Know-How fĂŒr ihre AblĂ€ufe wichtig ist, erhĂ€lt man schnell Informationen darĂŒber, ohne welches Wissen sie ihre Ziele und erwarteten Ergebnisse nicht erreichen könnten.
Desweiteren wissen diese Personen auch, mit welchen Informationen, d.h. also mit welchem Wissen, die Prozesse versorgt werden mĂŒssen, damit sie richtig funktionieren â das kann interne Dienstleistungs- oder ProduktionsablĂ€ufe umfassen, wie auch externe Bereitstellungen. Bei Letzteren hat natĂŒrlich der Aspekt des Schutzes von Wissen (bspw. vertraglich oder tatsĂ€chlich physikalisch) eine besondere Bedeutung, dem es â auch im Sinne einer Risikominimierung (Gefahr des Know-How-Abflusses) â Rechnung zu tragen gilt.
Wenn nun eine ggf. vorhandene Kompetenz- oder Schulungsmatrix um die Wissensinhalte ergĂ€nzt wird, sind mögliche WissenslĂŒcken, d.h. Risiken, schnell erkennbar und können geschlossen werden â und dass mit angemessenem Planungsaufwand.
Erforderliches Wissen als Prozesseingabe beschreiben
Ein anderer Ansatz ist, das erforderliche Wissen in den Festlegungen der relevanten Prozesse zu erwĂ€hnen (also als Prozesseingabe zu beschreiben) und so die Bereitstellung bzw. VerfĂŒgbarkeit des Wissens nachvollziehbar darzustellen.
Liegt das Wissen in Form von Texten, Zeichnungen oder anderen Datenformen (also als dokumentierte Information) vor, sollte auch hier geregelt sein, wie dieses geschĂŒtzt und erweitert werden kann. Hinsichtlich des, nennen wir es âWissensmanagementâ, ist in der ISO 9001:2015 aber nicht gefordert, diesbezĂŒgliche Prozesse zu beschreiben, wie bspw. in der IATF 16949:2016, Nr. 7.2.1 bzgl. der Schulungen und Kompetenzen vorgegeben ist.
Man muss aber in der Lage sein zu erlĂ€utern, woraus das genutzte oder erforderliche Wissen besteht und wie es zur VerfĂŒgung gestellt wird. Wenn die erwarteten Ergebnisse, d.h. die Ziele erreicht werden wĂ€re das auch beispielsweise ein guter Beleg dafĂŒr, dass das benötigte Wissen auch tatsĂ€chlich vorhanden ist.
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