Bürokratie abbauen, Zukunft gestalten
Formulare, Fristen und endlose Vorschriften – all das erschwert privaten Unternehmen und der Öffentlichen Verwaltungen die tägliche Organisation. Oft wird wertvolle Zeit in bürokratische Prozesse investiert, die anderweitig genutzt werden kann und zu Papierstau führt. In den letzten Jahren wurden daher schon einige Gesetze entlastet, die diese Strukturen aufbrechen sollen. Seit dem 1. Januar 2025 tritt ein weiteres Gesetz in Kraft: das Bürokratieentlastungsgesetz IV.
Doch was genau steckt hinter diesem Gesetz und welche Maßnahmen sind darin enthalten? Das erfährst Du in diesem Artikel.

Das Bürokratieentlastungsgesetz soll vieles vereinfachen
Was bedeutet Bürokratieabbau?
Bürokratie ist eines der Schlagworte geworden, wenn es um die Arbeit in der ÖV geht: Damit sind Verwaltungstätigkeiten nach bestimmten Vorgaben und Strukturen gemeint. Häufig wird beklagt, dass Deutschland Meister der Bürokratie und komplizierter Prozesse ist, die effizientes Arbeiten verhindern.
Mit Bürokratieabbau ist die Abschaffung genau dieser ineffizienten Prozesse und Vorgaben gemeint. So soll der Verwaltungsaufwand reduziert und vereinfacht werden, um mehr Zeit für wirklich wichtige Dinge zu haben, nämlich die aktive Projektarbeit.
Ziele des Bürokratieabbaus
Die wesentliche Ziele des Bürokratieabbaus sind
- die Entlastung von Verwaltung, Unternehmen und Bürger und Bürgerinnen
- eine schnellere Entwicklung und Innovation durch vereinfachte Prozesse
- und eine effiziente Verwaltung, die serviceorientierter ist.
Neben diesen Effekten soll damit auch die Wirtschaft entlastet werden.Über 944 Milliarden Euro sollen so pro Jahr eingespart werden.
Was ist das Bürokratieentlastungsgesetz IV?
Das Bürokratieentlastungsgesetz wurde am 26. September 2024 vom Bundestag verabschiedet und trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Es ist Teil des Meseberger Entlastungspakets der Bundesregierung und besteht zum Großteil aus europäischen Vorgaben, da die nationalen Bemühungen bisher nicht ausreichend waren. Zusätzlich wurde auch eine europäische Entlastungsinitiative gestartet, um auf internationaler Ebene Fortschritte zu machen.
💡 Gut zu wissen
Das Meseberger Entlastungspaket ist ein Entwurf zur Entlastung der Wirtschaft, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger. Insgesamt sollen durch 25 Vorschläge circa 22,6 Milliarden Euro eingespart werden. Mehr Infos findest Du hier:
👉 Meseberger Entlastungspaket: Weiterer Bürokratieabbau durch Bürokratieentlastungsverordnung
Die wichtigsten Maßnahmen des BEG IV
Um die Bürokratie zu entlasten, wurden in dem Gesetz 60 Maßnahmen ausgearbeitet, die dieses Ziel erreichen sollen. Die zentralen Punkte sind:
- Verkürzung der Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von 10 auf 8 Jahre
- Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige
- Einrichtung einer zentralen Vollmachten-Datenbank für Steuerberaterinnen und Steuerberater im Bereich er sozialen Sicherung
- Arbeitsverträge können per Mail geschlossen werden
- Zeugnisse können elektronisch erstellt werden
- Elternzeit kann formlos z.B. per Mail geltend gemacht werden
Zusätzlich hat sich während dieses Prozesses auch der Rechtsausschuss des Bundestages ein paar Punkte ergänzt. Unter anderem folgende:
- Steuerbescheide werden digital zur Verfügung gestellt. Dabei entfällt die Einwilligung des Empfängers und es gibt eine WIderspruchslösung
- Unternehmen müssen vergütungsbezogene Beschlüsse aus der Hauptversammlung online veröffentlichen, eine zusätzliche Bekanntmachung ist nicht mehr erforderlich
Das BEG IV in voller Länge
👉 Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
Kritik am Gesetz
Obwohl viele Maßnahmen sinnvoll sind, stehen einige der Beschlüsse auch in der Kritik. So warnen Fachleute vor einer Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Steuerbescheide, da dies Steuerbetrug vereinfachen bzw. schwerer aufklärbar machen kann.
Zudem merken einige Kritikerinnen und Kritiker an, dass die Maßnahmen zu kleinteilig sind, um wirklich einen wirkungsvollen Wandel herbeizuführen.
Ein weiterer Punkt ist, dass die Digitalisierung immer etwas lückenhaft sein wird, da bei einigen vertraulichen Dokumente, z.B. Handelsbücher oder Jahresabschlüssen, eine Papierpflicht bestehen bleibt. Hier müssen die richtigen Schnittstellen geschaffen werden.
💡 Gut zu wissen
Das Bürokratieentlastungsgesetz ergänzt weitere nötige Maßnahmen, die die Digitalisierung in Deutschland vorantreiben sollen. Gesetze wie das Onlinezugangsgesetz (OZG) oder das Digitale-Dienste-Gesetz zielen ebenfalls darauf ab, bürokratische Hürden abzubauen und Prozesse zu beschleunigen. Auch die Vernetzung der Kommunen untereinander oder auf internationaler Ebene soll so vereinfacht werden. Das BEG IV ist dabei ein weiterer Baustein der nationalen Digitalisierungsstrategie.
Fazit: Digital, aber nicht papierlos
Das BEG IV ist ein weiterer Schritt für eine moderne und digitale Verwaltung. Die festgehaltenen Maßnahmen sollen entlasten und Prozesse einfacher und transparenter gestalten. Jedoch wird sich erst im Laufe der Zeit zeigen, ob diese Maßnahmen wirklich etwas bringen, zu einer langfristigen Veränderung beitragen und aus einem komplexen Gesetz ein realer Fortschritt wird.