Software-Nutzungsbedingungen

der SCHUCHERT MANAGEMENTBERATUNG GMBH & Co. KG

§ 1 Geltungsbereich und Verhältnis zu den AGB

(1) Diese Lizenzbedingungen regeln die Bereitstellung und Nutzung der Software „factro“ als Software-as-a-Service („SaaS“) durch die SCHUCHERT MANAGEMENTBERATUNG GmbH & Co. KG („Anbieter“).

(2) Sie gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von einer Vertragsbeziehung ausgeschlossen.

(3) Sie gelten vorrangig vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters. Ergänzend gelten die AGB, soweit nachfolgend nichts abweichend geregelt ist.

(4) Individualvereinbarungen haben stets Vorrang vor den AGB und diesen Lizenzbedingungen. Zwingend geltendes gesetzliches Recht hat stets Vorrang vor den AGB, den Lizenzbedingungen und Individualvereinbarungen.

 

§ 2 Vertragsgegenstand / Leistungsumfang

(1) Vertragsgegenstand ist die entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung der Software zur Nutzung über das Internet. Die gesetzlichen Pflichten richten sich nach den Bestimmungen des Mietrechts, soweit Abs. 2 nichts Abweichendes bestimmt.

(2) Soweit kundenspezifische Anpassungen, Konfigurationen oder Erweiterungen vereinbart werden, gelten insoweit die Vorschriften des BGB-Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB).

(3) Geschuldet ist eine dem aktuellen Stand der Technik im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entsprechende Funktionalität gemäß der Leistungsbeschreibung im Angebot. Enthält dieses keine Leistungsbeschreibung, gilt diejenige im aktuellen Online-Handbuch. Eine Fehlerfreiheit in allen Anwendungsfällen wird nicht geschuldet.

(4) Die Software wird „as it is“ im Rahmen der aktuellen Funktionen bereitgestellt. Funktionserweiterungen oder Individualisierungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Derartige Leistungen sind durch die Lizenz nicht abgegolten.

(5) Die Software ist nicht dazu bestimmt, besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne der Art. 4 Ziffer 4, Art. 9, 10 DSGVO und § 22 BDSG zu speichern und zu verarbeiten.

(6) Geht dem Vertragsabschluss eine Testphase voraus, so ist die Gewährleistung der in der Testphase vorhandenen Eigenschaften zur Vertragserfüllung notwendig, aber auch hinreichend.

(7) Die Nutzung der Software ist nur mit einer dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Browser- und Systemumgebung möglich. Die Voraussetzungen sind auf der Website des Anbieters dokumentiert.

(8) Die Software wird auf Servern eines Dienstleisters des Anbieters betrieben. Die Plattform ist im Jahresmittel zu mindestens 95 % verfügbar.

(9) Wartungszeiten, Updates oder technisch notwendige Unterbrechungen können zu temporären Einschränkungen führen; sie sind Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit, soweit sie die Nutzung nur unwesentlich beeinträchtigen und technisch üblich sind.

 

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

 (1) Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, Registrierung durch den Lizenznehmer und unsere Bestätigung der Registrierung oder durch erste Nutzung der Software zustande. Werbung, z.B. auf unserer Homepage, stellt kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

(2) Abweichende Bedingungen des Lizenznehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ausdrücklich zu.

(3) Schweigen, auch auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben, gilt nicht als Zustimmung.

 

§ 4 Lizenzumfang

Der Lizenznehmer erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software über das Internet während der Vertragslaufzeit im Rahmen und im Umfang der in dem Angebot vereinbarten Lizenzbedingungen.

 

§ 5 Pflichten des Lizenznehmers

Der Lizenznehmer ist verpflichtet:
1. die Nutzung nur im Rahmen der erworbenen Lizenz vorzunehmen;
2. keine rechtswidrigen Inhalte in die Software einzugeben oder sie zu rechtswidrigen Zwecken zu verwenden;
3. die Zugangsdaten sicher zu verwahren.

 

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Lizenzgebühren ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder dem im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen und einbezogenen Preismodell auf der Website.

(2) Die Gebühren sind im Voraus fällig, monatlich oder jährlich, je nach vereinbartem Abrechnungsmodell.

(3) Kommt der Lizenznehmer länger als 30 Tage in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu sperren und außerordentlich zu kündigen.

 

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit ergibt sich aus dem gewählten Tarif. Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag automatisch um den jeweils vereinbarten Zeitraum, höchstens jedoch um 2 Jahre, wenn er nicht mit einer Frist von 14 Tagen (bei monatlicher Laufzeit) oder 3 Monaten (bei jährlicher Laufzeit) zum Laufzeitende gekündigt wird.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt.

(3) Nach Vertragsende besteht kein Anspruch auf Datenzugriff oder Datenexport, sofern nichts anders vereinbart ist.

§ 8 Mängel und Haftung

(1) Bei Sachmängeln gelten die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB), insbesondere § 536b BGB (Kenntnis des Mangels), soweit nicht Abs. 2 einschlägig ist.

(2) Bei individuell beauftragten Werkleistungen gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts, insbesondere zur Abnahme und Nachbesserung.

(3) Die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist wie folgt beschränkt:
Bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Anbieter unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur:
a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

 

§ 9 Datenschutz und Datenverarbeitung

(1) Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten des Lizenznehmers, so geschieht dies ausschließlich im Auftrag des Lizenznehmers gemäß Art. 28 DSGVO. Eine gesondert abzuschließende Auftragsverarbeitungs-vereinbarung wird Teil des Vertrags.

(2) Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich auf Servern innerhalb der EU.

(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, aggregierte, anonymisierte Nutzungsdaten zur Verbesserung der Software zu verwenden. 

 

§ 10 Rechte Dritter / Urheberrecht

(1) Die Software und alle zugehörigen Inhalte unterliegen dem Urheberrecht des Anbieters. Der Lizenznehmer erhält keine Eigentumsrechte.

(2) Die Weitergabe, Unterlizenzierung oder sonstige Verwertung der Software ohne Zustimmung ist untersagt.

(3) Der Lizenznehmer stellt sicher, dass von ihm genutzte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.

(4) Der Lizenznehmer stellt den Anbieter auf erstes Anfordern von allen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die etwa durch einen Verstoß des Lizenznehmers gegen Abs. 3 entstehen sollten.

 

§ 11 Gerichtsstand

Ist der Lizenznehmer Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Bochum Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über den geschlossenen Softwarelizenzvertrag, soweit nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

 

§ 12 Rechtswahl

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

Ansprechpartner für Fragen:
Schuchert Managementberatung GmbH & Co. KG
Geschäftsbereich factro
Kirchharpener Straße 46
D-44805 Bochum
Tel.: +49 (0)234-89155-0
www.factro.de
info@factro.de

Bei Fragen zum Datenschutz:
datenschutz@factro.de

Die Softwarenutzungsbedingungen für Verträge vor dem 19.01.2026 findest Du hier im Archiv.