Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

der SCHUCHERT MANAGEMENTBERATUNG GMBH & Co. KG

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der SCHUCHERT MANAGEMENTBERATUNG GmbH & Co. KG („Anbieter“) und ihren Kunden („Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist.

(2) Der Anbieter erbringt Beratungs-, Projektmanagement-, Softwareentwicklungs- und sonstige Dienstleistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von einer Vertragsbeziehung ausgeschlossen.

(3) Soweit spezielle Lizenz- oder Nutzungsbedingungen für Software-as-a-Service-Leistungen („SaaS“) Anwendung finden, haben diese im Kollisionsfall Vorrang vor diesen AGB.

(4) Zwingendes gesetzliches Recht sowie Individualvereinbarungen haben stets Vorrang.

 

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Der Vertrag kommt durch unsere Annahme eines Angebots des Auftraggebers oder durch Nutzung der von uns angebotenen Leistung zustande. Werbung, z.B. auf unserer Homepage, stellt kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber.

(2) Gegenstand des Vertrags ist die im Einzelfall vereinbarte Leistung, insbesondere Beratungsleistungen, Softwareentwicklungen, individuelle Anpassungen oder Werkleistungen.

(3) Für die Mangelfreiheit kommt es auf die vereinbarte Beschaffenheit an. Bei einer der Auftragserteilung vorausgegangenen Testphase ist die Gewährleistung der in der Testphase vorhandenen Eigenschaften zur Vertragserfüllung notwendig, aber auch hinreichend.

(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Eine Vereinbarung per E-Mail und Antwort-Mail genügt.

(5) Schweigen, auch auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben, hat keinen rechtsgeschäftlichen Erklärungswert.

(6) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten, einschließlich Abwehrklauseln, nur dann, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

(7) Konkurrenzschutz und Ausschließlichkeit bedürfen stets einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.

 

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat alle aus seiner Sphäre stammenden, zur Erbringung der Leistung notwendigen Informationen, Daten und Dokumente rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

(2) Er ist für die Funktionsfähigkeit seiner technischen Infrastruktur selbst verantwortlich und trägt insbesondere Sorge für die Einhaltung aktueller Sicherheits- und Datenschutzstandards. Etwas anderes gilt nur, insoweit die Errichtung, Veränderung oder Wartung seiner technischen Infrastruktur Gegenstand des mit uns geschlossenen Vertrages ist.

(3) Verzögert sich notwendige Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers, so verlängern sich unsere etwa vereinbarten Leistungsfristen entsprechend. Kostensteigerungen, die hierdurch uns oder dem Auftraggeber entstehen, trägt der Auftraggeber. Für uns entstehende Kostensteigerungen gilt dies nur dann, wenn die Verzögerung durch den Auftraggeber zu vertreten ist.

 

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen / Aufrechnung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot und in Ermangelung eines solchen nach den auf unserer Homepage im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichten Preisen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Zahlungen sind innerhalb der vereinbarten Frist und in Ermangelung einer solchen nach Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug fällig. Der Anbieter ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Ein Recht zum Skonto-Abzug besteht nur bei vorheriger Vereinbarung in Textform.

(3) Verzug tritt auch ohne Mahnung spätestens dreißig Tage nach Zugang der Rechnung ein.

(4) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann der Anbieter nach vorheriger Androhung und Verstreichen einer zweiwöchigen Frist die Leistung bis zur vollständigen Zahlung zurückhalten.

(5) Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Leistung oder Buchung, sondern der Gutschrift auf dem Konto des Anbieters an.

(6) Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen zulässig.

 

§ 5 Rechte an Unterlagen, Daten, Arbeitsergebnissen und Software

(1) An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen oder Daten, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Beschreibungen, grafischen Darstellungen etc., behält sich der Anbieter alle Eigentums-, Nutzungs- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen oder Daten dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei der Anbieter erteilt dazu die ausdrückliche Zustimmung in Textform. Sie sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugewähren.

(2) Sofern nichts anderes in Textform vereinbart ist, verbleiben alle Rechte an Arbeitsergebnissen, insbesondere Urheberrechte, beim Anbieter.

(3) Der Auftraggeber erhält an Arbeitsergebnissen des Anbieters lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn individuell geschaffenen Ergebnissen im Rahmen des Vertragszwecks.

(4) Eine Herausgabe von Quellcode oder offenen Datenformaten erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung in Textform.

 

§ 6 Rechte Dritter / Gesetzliche Verbote

(1) Werden durch Vorgaben des Auftraggebers zur Durchführung des Vertrages oder durch von diesem zur Verfügung gestellte Daten infolge der Erfüllung des Auftrages Rechte Dritter verletzt, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, so ist der Anbieter berechtigt, eine Anpassung des Vertrages mit der Maßgabe zu verlangen, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden. Ist dies unmöglich, so ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

(2) Im Falle des Absatzes 1 stellt der Auftraggeber den Anbieter auf erstes Anfordern von allen etwaigen berechtigten Ansprüchen Dritter (einschließlich etwaiger gegnerischer Anwaltskosten und Gerichtskosten) auf eigene Kosten frei soweit die Ansprüche nicht durch den Anbieter in Person zu erfüllen sind. Eigene Rechtsanwaltskosten des Anbieters trägt der Auftraggebers, soweit diese zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich und angemessen sind, jedoch nur bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung.

(3) Abs. 1 und 2 gelten für den Fall eines Verstoßes gegen gesetzliche Verbote entsprechend.

 

§ 7 Haftung

Die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist wie folgt beschränkt:
Bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Anbieter unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur:
a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

 

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Sofern nicht anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende in Textform gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt.

 

§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, als vertraulich gekennzeichnete Informationen geheim zu halten und ausschließlich zur Vertragsdurchführung zu verwenden.

(2) Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine geheimhaltungsbedürftige Information einem Dritten zur Kenntnis gelangt oder der Träger einer geheim zu haltenden Information verloren gegangen ist, so wird er den anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten.

(3) Der Auftraggeber ist für die rechtmäßige Erhebung der durch ihn übermittelten personenbezogenen Daten verantwortlich. Der Anbieter wird diese Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und nur zur Durchführung des Vertrages verarbeiten. Eine Speicherung auf Servern außerhalb der EU erfolgt nicht. Bei gesetzlichem Erfordernis schließen Auftraggeber und Anbieter eine gesonderte Vereinbarung über Auftragsdatenverarbeitung.

 

§ 10 Werbung mit Referenzen

Anbieter und Auftraggeber sind jeweils berechtigt, die jeweils andere Firma in ihrer Werbung als Kunden-Referenz zu benennen.
Anbieter und Auftraggeber können der Benennung jederzeit widersprechen.

 

§ 11 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem mit uns geschlossenen Vertragsverhältnis Bochum, soweit gesetzlich zulässig.

 

§ 12 Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

Ansprechpartner für Fragen:
Schuchert Managementberatung GmbH & Co. KG
Geschäftsbereich factro
Kirchharpener Straße 46
D-44805 Bochum
Tel.: +49 (0)234-89155-0
www.factro.de
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Bei Fragen zum Datenschutz:
datenschutz@factro.de

Unsere AGB für Verträge vor dem 19.01.2026 findest Du hier im Archiv.